Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 1. Februar 2024 · TOP 12

Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz zwischen der Stadt Bielefeld und den Kreisen im Regierungsbezirk Detmold sowie Bereitstellung dafür notwendiger Mittel

Nachtrag Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einer Vereinbarung mit den Kreisen im Regierungsbezirk Detmold zugestimmt, nach der die Stadt Bielefeld Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz übernimmt. Zudem wurden die nötigen Mittel und 1,7 Vollzeitstellen im Gesundheitsamt bewilligt, deren Aufwand über Gemeinkostenzuschläge anteilig refinanziert wird. Eine Überprüfung der neuen Arbeitsabläufe ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Gesundheitsamt
  • #Heilpraktikergesetz
  • #Interkommunale Zusammenarbeit
  • #Personalplanung

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