Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 1. Februar 2024 · TOP 14

Satzung über die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechts für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/1/01.14 „Neustädter Straße, Breite Straße, Kreuzstraße, Nebels-wall, Obernstraße“ - Stadtbezirk Mitte

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für das Gebiet rund um die Neustädter Straße, Breite Straße, Kreuzstraße, den Nebelswall und die Obernstraße hat der Rat ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Hintergrund ist der geplante Ausbau des Gymnasiums am Waldhof zu einer vierzügigen Schule am bestehenden Standort. Die Stadt sichert sich so das Vorrecht zum Ankauf von Grundstücken, um die beengten Raumverhältnisse der Schule zu lösen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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