Worum es geht
Der Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Rat die Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule zu empfehlen. Für freiberufliche Lehrkräfte wird rückwirkend zum 1. Februar 2024 ein Mindesthonorar von 28 Euro pro Unterrichtseinheit eingeführt. Damit werden die Honorarsätze schrittweise an vergleichbare Einrichtungen wie die Musik- und Kunstschule angeglichen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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