Worum es geht
Der Kulturausschuss hat einstimmig empfohlen, erstmals eine eigenständige Honorarordnung für die Musik- und Kunstschule zu erlassen. Damit soll die Bezahlung der freien Mitarbeitenden durch zusätzliche Haushaltsmittel von 46.000 Euro verbessert werden. Die neue Regelung soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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