Worum es geht
Der Rat hat die Satzung über die Grundsteuerhebesätze für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Weil die Bemessungsgrundlagen der Finanzämter sanken, steigen die Hebesätze auf 426 v. H. bei der Grundsteuer A und auf 765 v. H. bei der Grundsteuer B, damit der Stadt keine millionenschweren Einnahmen verloren gehen. Für Grundstückseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter verändern sich dadurch ab 2025 die Abgaben je nach Neubewertung des Grundstücks.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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