Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 19. Dezember 2024 · TOP 14

Satzung der Stadt Bielefeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die Satzung über die Grundsteuerhebesätze für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Weil die Bemessungsgrundlagen der Finanzämter sanken, steigen die Hebesätze auf 426 v. H. bei der Grundsteuer A und auf 765 v. H. bei der Grundsteuer B, damit der Stadt keine millionenschweren Einnahmen verloren gehen. Für Grundstückseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter verändern sich dadurch ab 2025 die Abgaben je nach Neubewertung des Grundstücks.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Grundsteuer
  • #Grundsteuerreform
  • #Hebesätze
  • #Kommunalabgaben

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu