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Rat der Stadt Bielefeld · 19. Dezember 2024 · TOP 16

34. Änderung zur Satzung über die Kostendeckung der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 18.12.1987

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Gebührensatzung für die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu ändern. Ab dem 1. Januar 2025 steigen sowohl die Anfahrtspauschale als auch die mengengebundenen Gebühren für die betroffenen Grundstücksbesitzer.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Abwassergebühren
  • #Kleinkläranlagen
  • #Entsorgung

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