Worum es geht
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Gebührensatzung für die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu ändern. Ab dem 1. Januar 2025 steigen sowohl die Anfahrtspauschale als auch die mengengebundenen Gebühren für die betroffenen Grundstücksbesitzer.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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