Worum es geht
Der Rat hat die 49. Änderungssatzung für die Grundstücksentwässerung einstimmig verabschiedet. Neben Kostensteigerungen fließen Verrechnungen früherer Fehlbeträge aus regenreichen Jahren und Entnahmen aus Rücklagen in die Abwasser- und Niederschlagswassergebühren ein.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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