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Rat der Stadt Bielefeld · 19. Dezember 2024 · TOP 31

Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW Werbeanlagensatzung Altstadt - Stadtbezirk Mitte - Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die Werbeanlagensatzung für die Bielefelder Altstadt einstimmig beschlossen. Mit den neuen Vorgaben sollen Werbeanlagen gestalterisch besser an den historischen Charakter und die Fassaden der Altstadt angepasst werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Altstadt
  • #Werbeanlagensatzung
  • #Stadtgestaltung
  • #Denkmalschutz

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