Worum es geht
Die Änderung der Straßenreinigungssatzung wurde vom Ausschuss einstimmig empfohlen. Durch geringere Personalkosten und den abgeschlossenen Ausgleich vergangener Winterdienst-Defizite sinkt der gesamte Gebührenbedarf für die Reinigung um durchschnittlich 4,41 Prozent. Auf die Bielefelderinnen und Bielefelder kommen damit im Jahr 2025 im Schnitt niedrigere Straßenreinigungsgebühren zu.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Betriebsausschuss Umweltbetrieb vom 20. November 2024
- Vorlage 8821/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- (STR) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- (STR) Anlage II - Dokumentation (PDF)
- (STR) Anlage III - Gebührenanalyse (PDF)
- (STR) Anlage IV - Gebührenberechnung (PDF)
- (STR) Anlage V - Gebührensätze (PDF)
- (STR) Anlage V a - Gebührentrennung WD (PDF)
- (STR) Anlage V b - Kostenschlüsselung (PDF)
- (STR) Anlage VI - Bewertung öffentliches Interesse (PDF)
- (STR) Anlage VII - Vergleich Haushalt (PDF)