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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 20. November 2024 · TOP 13

49. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücks-entwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl dem Rat einstimmig die Änderung der Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung. Der Gesamtgebührenbedarf steigt um rund 2,52 Prozent, was auf gestiegene Kosten und ein Defizit durch außergewöhnlich hohe Regenmengen im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Um Belastungen für die Gebührenzahler abzumildern, wird das Defizit über mehrere Jahre verteilt und durch Reserven gestützt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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