Worum es geht
Für bauliche Erneuerungen in der Schloßhofstraße zwischen Drögestraße und Melanchthonstraße wurde einstimmig eine Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz beschlossen. Da eine finanzielle Übernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund von Stichtagsregelungen nicht möglich ist, müssen die dortigen Anliegerinnen und Anlieger für die Maßnahmen an Fahrbahn, Beleuchtung und Gehwegen mitzahlen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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