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Finanz- und Personalausschuss · 14. Dezember 2023 · TOP 6

48. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die 48. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung wurde einstimmig beschlossen. Während die Gebührensätze für Niederschlagswasser und Schmutzwasser ohne Nachbehandlung für 2024 unverändert bleiben, steigen die Gesamtkosten im Abwasserbereich unter anderem durch Investitionen in Kläranlagen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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