Worum es geht
Für straßenbauliche Maßnahmen am Jakobuskirchplatz wurde eine Satzung zur Erhebung von Beiträgen mit großer Mehrheit beschlossen. Weil der Auftrag für die Beleuchtung bereits im Jahr 2017 erteilt wurde, greift die neuere Entlastungs-Förderrichtlinie des Landes nicht. Anlieger müssen sich daher gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes an den Kosten beteiligen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Straßenbaubeiträge
- #Jakobuskirchplatz
- #Straßenbeleuchtung
- #Anliegerkosten