Worum es geht
Der Finanzausschuss hat einer Anpassung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ab dem 1. Januar 2026 einstimmig zugestimmt. Für Grundstücksbesitzende mit solchen Anlagen steigen damit sowohl die Anfahrtspauschale als auch die Gebühren je abgeholtem Kubikmeter. Grund für die Anhebung sind die steigenden Personal-, Transport- und Entsorgungskosten, die satzungsgemäß gedeckt werden müssen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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