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Finanz- und Personalausschuss · 1. Juli 2025 · TOP 27

45. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 23. November 1978

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde eine Änderung der Straßenreinigungssatzung empfohlen, die den Gebührenbedarf für das Jahr 2026 regelt. Unter anderem durch gestiegene Personal- und Fahrzeugkosten erhöht sich der Finanzbedarf der Straßenreinigung gegenüber dem Vorjahr leicht um gut zwei Prozent.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenreinigung
  • #Reinigungsgebühren
  • #Satzungsänderung

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