Worum es geht
Die städtischen Vergabegrundsätze aus dem Jahr 2011 und die zugehörigen Regelungen in der Zuständigkeitsordnung wurden einstimmig aufgehoben. Die Richtlinien waren zuvor bereits befristet ausgesetzt gewesen und werden nun dauerhaft gestrichen, da die übergeordneten gesetzlichen Regelungen als ausreichend angesehen werden. Für städtische Auftragsvergaben und Bauprojekte führt dies zu weniger internem Bürokratieaufwand.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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