Frisch Auf! Bielefeld

Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 9. Juli 2025 · TOP 21

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bielefeld und den Kreisen Herford und Lippe vom 16.03.2017 über die Übernahme der Zuständigkeit der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss stimmte einer Anpassung des Vertrags mit den Kreisen Herford und Lippe zur Beseitigung von Tierkörpern einstimmig zu. Grund dafür ist eine Verlängerung des laufenden Entsorgungsvertrags bis Ende 2028. Für Bielefelder Tierhaltende und Bürger bleibt damit die fachgerechte Entsorgung tierischer Nebenprodukte weiterhin gesichert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Tierkörperbeseitigung
  • #Entsorgung
  • #Interkommunale Zusammenarbeit

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