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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 6. Mai 2025 · TOP 7

Satzungsänderungen KSV OWL GmbH "genehmigtes Kapital" und "eingeschränkte Berichtspflicht"

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb empfahl einstimmig die Zustimmung zu Änderungen der Satzung der Klärschlammverwertung OWL GmbH. Die Anpassungen betreffen die Regelungen zu einem genehmigten Kapital sowie eine eingeschränkte Berichtspflicht. Die abschließende Entscheidung über die Satzungsänderung trifft der Rat der Stadt Bielefeld.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Klärschlammverwertung
  • #Satzungsänderung
  • #Stadtbeteiligungen

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