Worum es geht
Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb empfahl einstimmig die Zustimmung zu Änderungen der Satzung der Klärschlammverwertung OWL GmbH. Die Anpassungen betreffen die Regelungen zu einem genehmigten Kapital sowie eine eingeschränkte Berichtspflicht. Die abschließende Entscheidung über die Satzungsänderung trifft der Rat der Stadt Bielefeld.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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