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Stadtentwicklungsausschuss · 21. Januar 2025 · TOP 10

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken (Zone 4) für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent zu senken. Die befristete Entlastung soll ehrenamtliche Initiativen unterstützen, die Stadtteilfeste auf öffentlichen Verkehrsflächen organisieren. Für die Bürgerinnen und Bürger in den Außenbezirken soll so das ehrenamtliche Engagement und das Zustandekommen lokaler Feste gefördert werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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