Worum es geht
Für das Areal rund um den Klosterplatz hat der Ausschuss die Änderung des Bebauungsplans und die öffentliche Auslegung beschlossen. Damit werden auch hier die gestalterischen Vorgaben der neuen Werbeanlagensatzung für die Bielefelder Altstadt rechtlich verankert. Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt und im Internet zur Einsicht bereitgestellt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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