Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 20. Mai 2025 · TOP 28.2

Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. I/S 64 „Wohngebiet östlich des Spiegelsberger Wegs und nördlich des Senner Hellwegs“ - Stadtbezirk Senne - Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für das Wohngebiet östlich des Spiegelsberger Wegs und nördlich des Senner Hellwegs wurde eine Veränderungssperre auf den Weg gebracht. Die Regelung soll während des laufenden Bebauungsplanverfahrens unerwünschte bauliche Entwicklungen in der Buschkampsiedlung stoppen. Ziel ist es, den Charakter der bewaldeten und aufgelockerten Siedlung in Senne zu bewahren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Veränderungssperre
  • #Buschkampsiedlung
  • #Wohngebiet
  • #Senne

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu