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Stadtentwicklungsausschuss · 20. Mai 2025 · TOP 28.4

Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. I/S 66 „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“ - Stadtbezirk Senne - Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“ in der Senner Buschkampsiedlung empfohlen. Die Satzung dient dazu, ungesteuerte Bauvorhaben und Nachverdichtungen vorübergehend zu stoppen, bis der Bebauungsplan fertiggestellt ist. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Stadt Bielefeld.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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