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Betriebsausschuss Immobilienservicebetrieb · 1. Juli 2025 · TOP 11

Aufhebung der städtischen Vergabegrundsätze

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die städtischen Vergabegrundsätze sowie die entsprechenden Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sollen endgültig aufgehoben werden, was bei einer Enthaltung einstimmig empfohlen wurde. Da ohnehin umfassende übergeordnete Gesetze für städtische Auftragsvergaben gelten, waren diese Regelungen bereits zuvor zeitweise ausgesetzt. Das soll zu weniger bürokratischem Aufwand und schnelleren Verfahren bei städtischen Aufträgen führen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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