Worum es geht
Der Rat hat einen Bürgereinspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl vom September 2025 sowie die anschließende Stichwahl einstimmig zurückgewiesen. Nach einer behördlichen Vorprüfung wurde die Anfechtung als unbegründet eingestuft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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