Worum es geht
Ein Einspruch gegen die Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters vom 28. September 2025 wurde vom Rat einstimmig abgewiesen. Das Ergebnis der Wahl behält damit unverändert seine Gültigkeit.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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