Worum es geht
Der Wahlprüfungsausschuss hat einstimmig beschlossen, den Einspruch eines Bürgers gegen die Stichwahl um das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters zurückzuweisen. Das amtliche Ergebnis der Stichwahl vom 28. September 2025 bleibt damit unverändert bestehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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