Worum es geht
Der Ausschuss hat den Einspruch gegen die Wahl zum Integrationsrat vom 14. September 2025 einstimmig zurückgewiesen. Das festgestellte Ergebnis für die Vertretung der zugewanderten Bielefelderinnen und Bielefelder bleibt damit verbindlich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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