Gefragt
Die Fraktion Die Linke fragt, ob die Verkehrssicherungspflicht das Aufstellen von Sitzgelegenheiten im Gadderbaumer und Bielefelder Wald verhindert. Zudem möchte sie wissen, ob aus diesem Grund bereits Bänke abgebaut wurden und weshalb das Thema erst jetzt diskutiert wird.
Antwort der Verwaltung
Der Umweltbetrieb erläutert, dass Waldeigentümer bei besonderen Einrichtungen wie Bänken rechtlich zur Verkehrssicherung auch bezüglich waldtypischer Gefahren verpflichtet sind. Die Stadtverwaltung versucht, Bänke so aufzustellen, dass angrenzende private Waldbesitzer nicht belastet werden, und erneuert alte Bänke bei entsprechenden Konflikten nicht. Über einen möglichen Abbau von Bänken im Privatwald kann die Stadt keine Auskunft geben, während Bänke von Wandervereinen auf städtischen Flächen im gegenseitigen Einvernehmen aufgestellt werden.
- Die Stadt Bielefeld führt in allen verkehrssicherungspflichtigen Bereichen zweimal jährlich eine Baumkontrolle durch.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.