Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt nach konkreten Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im Wohnumfeld, insbesondere im Bereich Kükenshove und Deckertstraße. Hintergrund sind strengere gesetzliche Vorgaben ab 2026, die eine dauerhafte Beköderung ohne Befall untersagen.
Antwort der Verwaltung
Der Umweltbetrieb teilt mit, dass Rattenbekämpfung gesetzlich nur anlassbezogen und bei nachgewiesenem Befall mit zertifizierten Köderschutzboxen zulässig ist. Eine erneute Kontrolle im Kanalnetz an der Kükenshove und Deckertstraße ergab keine Hinweise auf einen aktiven Befall, weshalb dort keine Köder ausgelegt werden dürfen. Bei festgestelltem Befall werden Köderstationen im Kanal alle zwei bis drei Wochen und in Grünanlagen wöchentlich kontrolliert, während für private Grundstücke die Eigentümer selbst zuständig sind.
- Köderstationen im Kanalnetz werden in einem Turnus von zwei bis drei Wochen kontrolliert.
- In städtischen Grünanlagen erfolgt die Kontrolle von Köderschutzboxen in Intervallen von etwa einer Woche.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Rattenbekämpfung
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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