Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, warum die Neuberechnungen zum Lärmschutz am Ostwestfalendamm nicht schon vor März 2021 beauftragt wurden. Zudem fragt sie, weshalb für die Berechnungen die Werte eines Mischgebiets statt eines allgemeinen Wohngebiets herangezogen werden sollen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Neuberechnung und Bewertung erst nach dem Inkrafttreten der geänderten Verkehrslärmschutzverordnung sowie der Richtlinie RLS-19 am 1. März 2021 erfolgen konnte. Die Einstufung der Gebäude in Gebietstypen ergebe sich zudem verbindlich aus den politisch beschlossenen Bebauungsplänen, welche das Amt für Verkehr unverändert für die Berechnungen übernehmen müsse.
- Die geänderte Verkehrslärmschutzverordnung und die neue Berechnungsrichtlinie traten am 1. März 2021 in Kraft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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