Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, wie bei Bauvorhaben auf den Schutz von Bäumen gemäß der Baumschutzsatzung hingewiesen und wie deren Einhaltung überwacht wird. Anlass sind vermutete Verstöße gegen Schutzvorschriften auf einer Baustelle am Remterweg.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass das Bauamt bei Bauanträgen das Umweltamt beteiligt, welches Hinweise zum Baumschutz als Nebenbestimmungen formuliert. Zudem steht den Bauherren ein entsprechender Informationsflyer zur Verfügung. Für die Einhaltung der Vorschriften während der Bauarbeiten ist die jeweilige Bauherrschaft verantwortlich, wobei Zuwiderhandlungen ordnungsrechtlich verfolgt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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