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Bezirksvertretung Gadderbaum · 9. Januar 2025 · TOP 16

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Gadderbaum hat der vorgeschlagenen Änderung der Sondernutzungssatzung einstimmig zugestimmt. Damit sollen die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen wie Stadtteilfeste in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 befristet auf 25 Prozent gesenkt werden, um Veranstalter wirtschaftlich zu entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.