Gefragt
Die FDP fragt nach den Besitz- und Wegerechten für die Brücke am Ostring in Höhe des Hofes Am Homersen 35 sowie nach den Rechten über das angrenzende Hofgrundstück. Zudem möchte sie erfahren, ob es im Vorfeld der Sperrung der Brücke durch einen Bauzaun Kontakt zwischen der Stadt und dem Eigentümer gab.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass das Bauwerk beim Bau des Ostrings als reine Wirtschaftswegbrücke für den landwirtschaftlichen Anlieger errichtet wurde und der Landesbetrieb Straßen.NRW für den Unterhalt zuständig ist. Für das Hofgrundstück ist im Baulastenverzeichnis kein entsprechendes Wegerecht eingetragen. Weder vonseiten der Stadt noch seitens Straßen.NRW gab es Kontakt zum Eigentümer bezüglich der Brückensperrung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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