Frisch Auf! Bielefeld

Bezirksvertretung Heepen · 9. Januar 2025 · TOP 12

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Heepen hat einstimmig beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken für zwei Jahre auf 25 Prozent des regulären Satzes zu senken. Die befristete Regelung für 2025 und 2026 soll ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten finanziell entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.