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Anfrage 0145/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 18. Dezember 2025 · TOP 6.1

Anfrage Senner Hellweg Gebühren

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Straßenausbaubeiträgen für die Anliegerinnen und Anlieger am Senner Hellweg. Vor dem Hintergrund von Medienberichten über hohe Kosten bittet sie um exemplarische Fallbeispiele.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass die Beitragsbescheide nach Ratsbeschluss am 10. Dezember 2025 versendet wurden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Grundstücksgröße, Vollgeschossen und bei Eigentumswohnungen nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil. Anhand konkreter Beispiele für Eigentumswohnungen sowie kleinere und größere Grundstücke mit Wohnhäusern erläutert das Amt für Verkehr die Bandbreite der anfallenden Kosten.
Zahlen
  • Für Eigentumswohnungen an bestimmten Adressen liegen die Beiträge zwischen 1.500 Euro und 2.150 Euro.
  • Für ein 279 Quadratmeter großes Grundstück mit zweigeschossigem Wohnhaus fällt ein Beitrag von 3.250 Euro an.
  • Für ein 430 Quadratmeter großes Grundstück mit zweigeschossigem Wohnhaus beträgt der Beitrag 4.970 Euro.
  • Für Grundstücke über 1.000 Quadratmeter mit zweigeschossigem Wohnhaus liegen die Beiträge zwischen 16.000 Euro und rund 43.000 Euro.

#Straßenausbaubeiträge #Senner Hellweg #Anliegergebühren #KAG

Ausgewertet: 0145 2025-2030 Anfrage Bescheide Senner Hellweg · Stellungnahme 660 zu 0145 2025-2030 Senner Hellweg

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