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Anfrage 0166/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 18. Dezember 2025 · TOP 6.2

Beflaggung Fahnenmasten vor dem Bezirksamt Sennestadt

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach den geltenden Vorgaben und Gründen dafür, dass die drei Fahnenmasten vor dem Bezirksamt Sennestadt derzeit durchgehend unbehängt sind. Zudem fragt sie, ob geplant ist, die Masten künftig wieder regelmäßiger oder dauerhaft zu beflaggen.
Antwort der Verwaltung
Der Immobilienservicebetrieb verweist auf die gesetzlichen Vorgaben und die Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, nach denen eine dauerhafte Beflaggung nicht vorgesehen ist. Die Fahnenmasten an den Bezirksämtern werden ausschließlich zu den gesetzlich festgelegten Terminen oder bei besonderen Anlässen beflaggt. Weitere Beflaggungen können vom Innenministerium NRW oder aus örtlichem Anlass von der Oberbürgermeisterin angeordnet werden.

#Beflaggung #Fahnenmasten #Bezirksamt Sennestadt #Beflaggungsverordnung

Ausgewertet: 0166 2025-2030 Anfrage Fahnenmast BV Sennestadt · Stellungnahme ISB zu 0166 2025-2030 Sennestadt Beflaggung BA Sennestadt Antworten ISB

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