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Anfrage 0804/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 4. März 2021 · TOP 3.5

Winterdienst/Schneeräumung

  • CDU

Gefragt

Die CDU in der Bezirksvertretung Sennestadt fragt nach den Kriterien für die Räumung von Straßen und Fußwegen im Stadtteil und möchte wissen, welche Maßnahmen künftig für einen effektiveren Winterdienst nötig sind. Hintergrund ist, dass viele Nebenstraßen, Fußwege und Haltestellen über Tage ungeräumt blieben, wodurch Menschen von der Versorgung abgeschnitten waren und Busse nicht fahren konnten.

Antwort der Verwaltung

Anhand einer Übersicht werden die Kriterien des Winterdienstes über verschiedene Streustufen geregelt. Vorrangig geräumt werden Hauptverkehrsstraßen, ÖPNV-Strecken und gefährliche Hanglagen, gefolgt von Haupterschließungsstraßen und nachrangig Neben- sowie Wohnstraßen. Auf bestimmten Streckenabschnitten und Anwohnerstraßen findet hingegen kein kommunaler Winterdienst statt.

  • Die Streustufe 1 umfasst rund 400 Kilometer an Hauptverkehrsstraßen, ÖPNV-Strecken und Hanglagen.
  • In der Streustufe 2 werden etwa 150 Kilometer Haupterschließungsstraßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung betreut.
  • Rund 250 Kilometer Neben- und Wohnstraßen fallen in die Räum- und Streustufe 3.
  • Auf etwa 250 Kilometern Anwohnerstraßen ist der Winterdienst durch die Anlieger durchzuführen.
  • Für rund 250 Kilometer Straßen besteht kein kommunaler Winterdienst.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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