Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt fragt, wie das Bauamt und das Umweltamt die Rodungen im Bebauungsplangebiet „Südliche Donauallee“ bewerten. Zudem bittet sie um einen ausführlichen Bericht beider Ämter.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt teilt mit, dass geplante Festsetzungen den Rodungen vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes rechtlich nicht entgegengehalten werden können. Gültig seien derzeit die Vorgaben aus Regional-, Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie das Forstrecht, wobei im Verfahren standardmäßig Naturschutz- und Forstbehörden beteiligt werden. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig wird, muss im Zuge der Waldumwandlung an anderer Stelle Ersatz gepflanzt werden.
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