Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Regelungen für die Nutzung überdachter und nicht überdachter Flächen vor den Geschäften in der Elbeallee. Hintergrund ist, dass Tische, Stühle und Auslagen teilweise bis an die Autostellplätze reichen und Fußgänger den Bereich nur beschwerlich nutzen können.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei den überdachten Bereichen um private Flächen ohne Widmung handelt, über deren Nutzung die Eigentümer frei entscheiden können. Ob zwischen Eigentümern und Mietern gesonderte Vereinbarungen bestehen, ist der Stadt nicht bekannt. Für eine Nutzung der nicht überdachten öffentlichen Flächen muss hingegen eine Sondernutzung beantragt werden.
#Sondernutzung #Flächennutzung #Gehweg #Elbeallee
Ausgewertet: 2025-06-15 Anfrage öffentlich Flächen untere Elbeallee vor den Geschäften · Stellungnahme 163 zu 10542 2020-2025
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- 26. Juni 2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · TOP 7.4 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem
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