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Anfrage 10542/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 26. Juni 2025 · TOP 7.4

Nutzung Flächen vor Geschäften in der Elbeallee

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Regelungen für die Nutzung überdachter und nicht überdachter Flächen vor den Geschäften in der Elbeallee. Hintergrund ist, dass Tische, Stühle und Auslagen teilweise bis an die Autostellplätze reichen und Fußgänger den Bereich nur beschwerlich nutzen können.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei den überdachten Bereichen um private Flächen ohne Widmung handelt, über deren Nutzung die Eigentümer frei entscheiden können. Ob zwischen Eigentümern und Mietern gesonderte Vereinbarungen bestehen, ist der Stadt nicht bekannt. Für eine Nutzung der nicht überdachten öffentlichen Flächen muss hingegen eine Sondernutzung beantragt werden.

#Sondernutzung #Flächennutzung #Gehweg #Elbeallee

Ausgewertet: 2025-06-15 Anfrage öffentlich Flächen untere Elbeallee vor den Geschäften · Stellungnahme 163 zu 10542 2020-2025

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