Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob die Lärmgrenzen an Bundes- und Landesstraßen angepasst wurden und ob an stark befahrenen Straßen wie der A2 oder der L756 Lärmmessungen vorliegen oder geplant sind. Hintergrund ist die langjährige Lärmbelastung von Sennestadt durch den umliegenden Straßenverkehr.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass für bestehende Straßen kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung besteht, sondern der Bund diese als freiwillige Leistung bei Überschreitung bestimmter Auslösewerte fördert. Messungen sind weder vorhanden noch geplant, da gesetzlich vorgeschriebene Rechenverfahren anstelle von fehleranfälligen Momentaufnahmen als Grundlage dienen. Zudem ist angesichts der Haushaltslage des Bundes derzeit keine Förderung größerer Sanierungsmaßnahmen zu erwarten.
- In Wohngebieten liegt der Auslösewert für Lärmsanierung tagsüber bei 64 dB(A) und nachts bei 54 dB(A).
- In Misch- und Dorfgebieten gilt tagsüber ein Wert von 66 dB(A) und nachts von 56 dB(A).
- In Gewerbegebieten liegt der Schwellenwert tagsüber bei 72 dB(A) und nachts bei 62 dB(A).
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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