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Anfrage 2326/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 16. September 2021 · TOP 7.8

Fußwegbreite Jadeweg

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, ob der Fußweg am Jadeweg durch einen Neubau in Höhe der Hausnummer 2a verschmälert wurde. Zudem möchte sie wissen, ob alle Vorgaben für den Personenverkehr weiterhin ausreichend erfüllt sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung bestätigt, dass der Gehweg entlang des Jadewegs 2a tatsächlich verschmälert wurde. Dieser nördliche Gehweg befindet sich jedoch vollständig in Privateigentum und reicht auf Höhe der Garagen nur für einzelne Fußgänger ohne Mobilitätseinschränkungen aus. Ein öffentlicher Gehweg existiert nur auf der südöstlichen Seite mit einer Breite von etwa 1,50 Meter, was zwar unter den Vorgaben für Neuplanungen liegt, aber für eine blinde Person mit Begleitperson ausreichend ist.

  • Der öffentliche Gehweg auf der südöstlichen Seite hat eine Breite von ca. 1,50 Metern.
  • Die reguläre Mindestbreite bei Neuplanungen beträgt 2,50 Meter.
  • Für eine blinde Person mit Begleitperson wird ein Breitenbedarf von 1,30 Metern veranschlagt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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