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Anfrage 2952/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 2. Dezember 2021 · TOP 8.2

Aufstellen von Sammelcontainern für Elektrokleingeräte

  • CDU

Gefragt

Die CDU Sennestadt fragt, ob der Umweltbetrieb Sammelstellen für Elektrokleingeräte bei städtischen Stellen, Schulen, Betrieben oder Wohnungsgesellschaften ergänzt hat oder Sammelcontainer an zentralen Orten in Sennestadt plant. Hintergrund ist die illegale Entsorgung von Geräten im Hausmüll und in Wäldern sowie der Wunsch nach einfacheren Recyclingmöglichkeiten für Bürger ohne eigenes Auto.

Antwort der Verwaltung

Der Umweltbetrieb stellt klar, dass Elektrokleingeräte weiterhin nur an den drei städtischen Wertstoffhöfen abgegeben werden können und dezentrale Sammelcontainer im Stadtgebiet nicht vorgesehen sind. Die unbeaufsichtigte Abgabe in öffentlichen Depotcontainern birgt erhebliche Brandgefahren durch enthaltene Lithiumbatterien und erfordert einen rechtlich, technisch und logistisch nicht leistbaren Mehraufwand bei Transport und Kennzeichnung. Zudem verweist die Verwaltung auf die gesetzlichen Rücknahmepflichten des Handels sowie auf laufende Gesetzgebungsverfahren für weitere Rückgabemöglichkeiten.

  • Elektrokleingeräte können derzeit an drei Wertstoffhöfen (Nord, Mitte, Süd) kostenlos abgegeben werden.
  • Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen Altgeräte beim Neukauf zurücknehmen.
  • Geräte bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge müssen solche Händler auch ohne Neukauf zurücknehmen, begrenzt auf fünf Geräte pro Geräteart.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Elektroschrott
  • #Sammelcontainer
  • #Wertstoffhöfe
  • #Abfallentsorgung

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