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Anfrage 3475/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 24. Februar 2022 · TOP 7.3

Stadtbahnplanung bis zur Kreuzkirche und Weiterführung Ost-West-Grünzug

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach den Auswirkungen der geänderten Stadtbahnplanung bis zur Kreuzkirche auf Grundstückseigentümer sowie nach der prognostizierten Betroffenheit auf der Weiterführung zum Ost-West-Grünzug. Zudem erkundigt sie sich, ob niedrig verlaufende Stromleitungen an den A2-Brücken mit dem Netzbetreiber überprüft wurden.

Antwort der Verwaltung

Laut Verwaltung sind entlang der L756 aktuell etwa 60 Grundstücke von möglichem Grunderwerb betroffen, während bei fünf Grundstücken komplett auf Flächenverbrauch verzichtet werden konnte. Für die Weiterführung durch die Sennestadt Nord liegen wegen des laufenden, komplexen Planungsprozesses noch keine Ergebnisse vor. Bezüglich der Stromleitungen an der A2 wurde der Netzbetreiber Amprion GmbH im Rahmen des Scoping-Verfahrens durch die Bezirksregierung Detmold beteiligt.

  • Laut aktuellem Planungsstand sind entlang der L756 circa 60 Grundstücke von möglichem Grunderwerb betroffen.
  • Bei 5 Grundstücken konnte durch die optimierte Vorplanung vollständig auf Flächenverbrauch verzichtet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Stadtbahnplanung
  • #Grunderwerb
  • #Sennestadt
  • #Stromleitungen

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