Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich, ab welchem Zeitpunkt mit der Erschließung eines Neubaugebietes begonnen werden kann. Zudem fragt sie, ob dafür zwingend bereits Straßennamen und Hausnummern feststehen müssen oder ob Planstraßen- und Baufeldbezeichnungen genügen.
Antwort der Verwaltung
Laut Verwaltung kann mit dem Ausbau des Erschließungsgebietes begonnen werden, sobald der städtebauliche Vertrag rechtswirksam ist und der Investor eine Bürgschaft eingereicht hat. Straßennamen sind hierfür nicht zwingend erforderlich, da auf der Grundlage von Planstraßen gebaut werden kann. Nach Vorlage der Bürgschaft erfolgt die Umsetzung in Abstimmung mit dem Investor und dem Ingenieurbüro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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