Gefragt
Die Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Regelungen zur Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ und den Haftungsfragen auf den schmalen Radwegen entlang der Elbeallee, Rheinallee und Travestraße.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erläutert, dass für die Abschnitte an Rheinallee, Travestraße und Elbeallee die Grundsätze eines gemeinsamen Geh- und Radwegs gelten und das Befahren des rot abgesetzten Streifens für Radfahrende zulässig ist. Da es sich um sonstige Radwege handelt, ist keine Beschilderung mit „Radverkehr frei“ erforderlich. Radfahrende sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber Zufußgehenden verpflichtet. Zur Schuldfrage bei Unfällen kann keine pauschale Auskunft gegeben werden, da diese stets im Einzelfall bewertet werden muss.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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