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Anfrage 4574/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 1. September 2022 · TOP 7.3

Wald an der Sprungbachstraße

  • CDU
  • Grüne
  • FDP

Gefragt

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Sennestadt fragen, inwieweit die Baumschutzsatzung für das Waldgrundstück an der Sprungbachstraße gilt. Hintergrund sind Planungen für ein Zentraldepot auf der Fläche sowie der dortige Bestand an schützenswerten Laubbäumen und Kiefern.

Antwort der Verwaltung

Das Umweltamt verweist bezüglich der Gültigkeit der Baumschutzsatzung auf eine gesonderte Informationsvorlage der Verwaltung zum Thema Zentraldepot. Darin werde im Abschnitt zur rechtlichen Bewertung ausführlich auf die Fragestellung für das Areal an der Sprungbachstraße eingegangen.

  • Laut Kartierung der Fragesteller gibt es auf dem Grundstück rund 80 Laubbäume mit über 80 Zentimetern Stammumfang.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Baumschutzsatzung
  • #Sprungbachstraße
  • #Zentraldepot
  • #Waldschutz

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