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Anfrage 4575/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 1. September 2022 · TOP 7.4

Beschlussvorlage Depot an der Sprungbachstraße

  • CDU
  • Grüne
  • FDP

Gefragt

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Sennestadt fragen, ob der Rat der Bezirksvertretung beim Depot an der Sprungbachstraße ein Entscheidungsrecht übertragen kann. Zudem wollen sie wissen, inwiefern Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Stadtteilentwicklung beim Verkauf des gesamten Grundstücks berücksichtigt werden müssen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass eine rechtliche Übertragung der Entscheidungskompetenz vom Rat auf die Bezirksvertretung nicht möglich ist, da das geplante Zentraldepot gesamtstädtische Bedeutung hat und Grundstücksverkäufe dem Rat vorbehalten sind. Der Bezirksvertretung steht jedoch ein Anhörungsrecht sowie eine beratende Mitwirkung zu. Der Rat muss deren Beschlüsse als Empfehlungen bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ist jedoch nicht an sie gebunden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Zentraldepot
  • #Grundstücksverkauf
  • #Zuständigkeit
  • #Bezirksvertretung

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