Gefragt
Die SPD in der Bezirksvertretung Sennestadt fragt, wann mit der Umsetzung des im November 2021 beschlossenen Überholverbots von Radfahrenden am Senner Hellweg zu rechnen ist.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung lehnt die Aufstellung des entsprechenden Verkehrszeichens ab, da im Kurvenbereich bereits ein gesetzliches Überholverbot nach der Straßenverkehrsordnung greift und die Straße ohnehin auf Tempo 30 sowie eine Fahrbahnbreite von 5,80 Meter reduziert wurde. Ein gesondertes Schild sei nur dort vorgesehen, wo Gefahren für Fahrende nicht erkennbar seien. Zur Verdeutlichung der Situation plant die Verwaltung jedoch den zeitweisen Einsatz von Hinweistafeln zu Mindestabständen und Radfahren auf der Fahrbahn.
- Auf dem betroffenen Abschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Die Straße wurde im Zuge des Umbaus auf 5,80 Meter Breite verringert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Überholverbot
- #Radverkehr
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