Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Landeszuschüssen für mobile Endgeräte an Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft, konkret an der Hans-Ehrenberg-Schule. Sie möchte wissen, wie hoch diese Zuschüsse im Vergleich zu städtischen Schulen sind und ob die Gleichbehandlung rechtlich geprüft und gewährleistet ist.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Mittel aus dem DigitalPakt NRW sowohl Trägern öffentlicher Schulen als auch Trägern von Ersatzschulen gleichermaßen zustehen. Da keine schulscharfe Zuteilung erfolgt, entscheidet die Evangelische Landeskirche von Westfalen als Trägerin der Hans-Ehrenberg-Schule eigenständig über den Einsatz der Mittel. Die Stadtverwaltung kann daher keine Angaben zur genauen Fördermittelhöhe oder den Eigenmitteln der Schule machen. Zudem unterscheiden sich die Finanzierungssysteme von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen grundsätzlich, weshalb sie nicht direkt vergleichbar sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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