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Anfrage 7372/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 25. Januar 2024 · TOP 7.4

Aktueller Stand Beckhofkirche

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich der Beckhofkirche. Sie fragt, ob bereits ein Abrissantrag vorliegt oder genehmigt wurde und wie mit Empfehlungen zum Denkmalschutz umgegangen wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist bezüglich der Denkmaleigenschaft auf eine gesonderte Stellungnahme und betont, dass Denkmalschutz der Substanzerhaltung dient, aber die historische Nutzung nicht festschreiben kann. Zudem bedarf der vollständige Abbruch von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen keiner Genehmigung, sondern muss der Bauaufsicht lediglich angezeigt werden. Die Abbrucharbeiten dürfen einen Monat nach Eingang dieser Anzeige beginnen.

  • Mit Abbrucharbeiten darf grundsätzlich einen Monat nach Eingang der Abbruchanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Beckhofkirche
  • #Denkmalschutz
  • #Gebäudeabbruch
  • #Sennestadt

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